Dienstverträge
Effizient, klar strukturiert und bedarfsgerecht

Die Optimierung oder Anpassung eines Gewerks sowie die Erbringung einer Dienstleistung: Mit einem Lasten- und Pflichtenheft als Ausgangspunkt und festgelegtem Auftragsvolumen setzen wir Ihre Projekte im Rahmen von Dienstverträgen ganzheitlich um.

Egal ob bei Ihnen vor Ort oder bei uns im Headquarter –
immer unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben.

Erfahrene Ingenieure
0 +
Jahre Erfahrung
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Prozessplanung

Strukturierte Abläufe

Ressourcen

Bedarfsgerechter Einsatz

Kontrolle

Transparenter Ablauf

Entlastung

Kernaufgaben im Fokus

Kostenfrei

Software & Hardware inklusive

Qualität

Erfahrung & Sicherheit

Spezialisiertes Team aus erfahrenen Top-Recruitern

Unser spezialisiertes Team aus erfahrenen Top-Recruitern greift auf ein großes Spektrum an Tools und Interfaces zur Automatisierung von Prozessen und liefern qualitativ hochwertige Ergebnisse in kurzer Zeit.

Fundierte und spezialisierte Marktkenntnisse

Qualitatives Matching – Unsere fundierten Marktkenntnisse in Verbindung mit Insight-Tools helfen uns, hochspezialisierte Fach- und Führungskräfte für Ihr Unternehmen zu identifizieren und gezielt zu gewinnen.

Persönlicher Service

‚Serve your customer‘ ist ein gelebter Leitspruch in unserem Hause. Durch einen zusätzlich hohen Grad an Automatisierung hat jedes Teammitglied die Zeit, jederzeit und effizient auf Kundenwünsche einzugehen. Durch klare Prozesse und Schnittstellen bieten wir ständig ein hohes Maß an Transparenz. So können Sie den Projektfortschritt jederzeit nachvollziehen.

Team

Recruiting-Region

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FAQ
Häufig gestellte Fragen

Ein Dienstvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem sich eine Partei verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, und die andere Partei zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist.

Beim Dienstvertrag steht die Erbringung einer Tätigkeit im Vordergrund, beim Werkvertrag hingegen ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes Ergebnis.

Dienstverträge können Leistungen wie Beratung, Projektarbeit, IT‑Dienstleistungen oder andere Services umfassen, die keine Erfolgsgarantie, sondern eine Tätigkeit selbst beinhalten.

Dienstverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in §§ 611 ff. geregelt und bestimmen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Die Vergütung in einem Dienstvertrag wird meist nach Zeitaufwand oder vereinbarter Pauschale festgelegt und ist nicht vom Erfolg der Dienstleistung abhängig.

Gesetzlich ist keine schriftliche Form vorgeschrieben, aber zur Rechtsklarheit und Beweissicherung ist ein schriftlicher Vertrag sehr zu empfehlen.

Ein Dienstvertrag kann im Regelfall durch eine Kündigung beendet werden, wobei die Kündigungsfristen im Vertrag oder nach gesetzlichen Regeln vereinbart werden.

Ja, Dienstverträge werden häufig mit selbstständigen Experten und Freiberuflern geschlossen, die ihre Leistungen unabhängig erbringen.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Vertragsinhalte eindeutig sind, damit Leistung, Vergütung und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.

Ein Dienstvertrag eignet sich besonders, wenn Sie externe Fachkompetenz einbinden, interne Ressourcen entlasten oder projektbezogene Leistungen flexibel beauftragen möchten.

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